FINANZDIENSTE NIEDERMEIER


Ihr unabhängiger Versicherungsmakler

Lexikon - Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit (Risikoleben)

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit (Risikoleben)

Der Versicherer übernimmt für den Fall, dass die versicherte Person innerhalb der Versicherungsdauer pflegebedürftig wird, die fortführende Beitragszahlung der Versicherung. 

Diese Beitragsbefreiung beschränkt sich auf den Zeitraum, in dem eine Pflegebedürftigkeit ab dem vereinbarten Pflegegrad besteht bzw. gilt, maximal bis zum Erreichen des vertraglich vereinbarten Alters.

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Finanzdienste Niedermeier
Rondorfer Hauptstr. 32
50997 Köln
Telefon: 02233/9663434
mehr...