FINANZDIENSTE NIEDERMEIER


Ihr unabhängiger Versicherungsmakler

Lexikon - Erlebensfall

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Erlebensfall

Der Erlebensfall ist anzustreben, denn es bedeutet, dass die versicherte Person den normalen Versicherungsablauf erlebt. Das Versicherungsunternehmen weist ihren Kunden meist rechtzeitig darauf hin und es kommt zur Zahlung aus dem Lebensversicherungsvertrag, der Erlebensfallleistung.

Erlebenfall
Erlebensfallleistung
Erlebensfallversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherung
Schwere Krankheit
Todesfallleistung bei Verschollenheit

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Finanzdienste Niedermeier
Rondorfer Hauptstr. 32
50997 Köln
Telefon: 02233/9663434
mehr...