FINANZDIENSTE NIEDERMEIER


Ihr unabhängiger Versicherungsmakler

Lexikon - Erneuerbare-Energien-Gesetz

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Um den Ausbau von Energieversorgungsanlagen, die sich aus erneuerbaren Quellen speisen, voranzutreiben wurde das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (kurz: Erneuerbare-Energien-Gesetz) eingeführt.
Neben Klimaschutzzielen, stehen auch Bemühungen, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und Energieimporten zu verringern, im Vordergrund.
Betreibern einer förderungsfähigen Anlage wird über einen bestimmten Zeitraum ein fester Vergütungssatz für den erzeugten Strom gewährt.
Gefördert wird die Erzeugung von Strom aus:

  • Wasserkraft
  • Deponiegas, Klärgas und Grubengas
  • Biomasse
  • Geothermie
  • Windenergie
  • solarer Strahlungsenergie (z.B. Photovoltaik)

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Finanzdienste Niedermeier
Rondorfer Hauptstr. 32
50997 Köln
Telefon: 02233/9663434
mehr...