FINANZDIENSTE NIEDERMEIER


Ihr unabhängiger Versicherungsmakler

Lexikon - Fahrtkosten, ambulant

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Fahrtkosten, ambulant


Wer sich einer ambulanten Behandlung unterzieht, dem entstehen ggf. Fahrtkosten.
Ambulante Behandlungen sind solche, die keine stationäre Unterbringung erfordern.

Seit 2004 werden die Fahrtkosten nur nach vorheriger Genehmigung durch die jeweilige gesetzliche Krankenkasse übernommen.

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Finanzdienste Niedermeier
Rondorfer Hauptstr. 32
50997 Köln
Telefon: 02233/9663434
mehr...