FINANZDIENSTE NIEDERMEIER


Ihr unabhängiger Versicherungsmakler

Lexikon - Kontaktlinsen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Kontaktlinsen


Bei einigen Anbietern werden grundsätzlich nur dann die Kosten für Kontaktlinsen erstattet, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.

Bei anderen Gesellschaften werden Kontaktlinsen als Alternative zur Brille oder bis zu den Kosten einer Brille erstattet.

Unterschiedliche Begrenzungen gibt es auch für Dauer oder Stückzahlen.

Brille
Brillen
Dioptrien
Hilfsmittel (PKV)
Kostenübernahme von Hilfsmitteln

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Finanzdienste Niedermeier
Rondorfer Hauptstr. 32
50997 Köln
Telefon: 02233/9663434
mehr...