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Lexikon - Nachversicherungsgarantie bei Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie

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Nachversicherungsgarantie bei Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie


Nimmt eine Person einen Kredit auf, um mit dem geliehenen Geld eine Immobilie zu erwerben, so steigt in der Regel auch ihr finanzielles Risiko im Falle einer schweren Erkrankung oder Berufsunfähigkeit. Denn bricht das Einkommen dauerhaft weg, können laufende Kredite nicht mehr bedient werden. Bei gesundheitsbezogenen Versicherungen (Berufsunfähigkeitsversicherung, Dread-Disease Versicherung) ist deshalb im Rahmen der Nachversicherungsgarantie eine Erhöhung der Versicherungssumme ohne nochmalige Gesundheitsprüfung möglich, sobald eine Immobilie mit einem Darlehen erworben wird.

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