FINANZDIENSTE NIEDERMEIER


Ihr unabhängiger Versicherungsmakler

Lexikon - Sofortleistungen bei schweren Verletzungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Sofortleistungen bei schweren Verletzungen

Kommt es bei einem Unfall zu besonders schweren Verletzungen (z.B. Querschnittslähmung, schwere Verbrennungen usw.) wird eine Sofortleistung, in der Regel die Höhe der vereinbarten Übergangsleistung ausgezahlt.

Die endgültige Invaliditätsleistung wird frühstens in 12 Monaten geleistet.

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Finanzdienste Niedermeier
Rondorfer Hauptstr. 32
50997 Köln
Telefon: 02233/9663434
mehr...