FINANZDIENSTE NIEDERMEIER


Ihr unabhängiger Versicherungsmakler

Lexikon - Transparenzgebot

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Transparenzgebot

Das Transparenzgebot ist anwendbar, wenn ein Vertragspartner dem Vertrag (auch dem Rechtsschutzversicherungsvertrag) vorformulierte Vertragsbedingungen zu Grunde legt.

Eine Vertragsklausel ist u. a. dann unwirksam, wenn der Vertragspartner des Verwenders der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unangemesssen benachteiligt wird.

Nach dem Transparenzgebot ist eine unangemessene Benachteiligung auch dann gegeben, wenn eine Klausel für den Versicherungsnehmer nicht klar und verständlich formuliert ist.
Das neu-gestaltete Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bietet hier mehr Verbraucherschutz.

siehe: Vertrag

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Finanzdienste Niedermeier
Rondorfer Hauptstr. 32
50997 Köln
Telefon: 02233/9663434
mehr...